Letzte Überprüfung: 23.5.202
Die Vererbung von Immobilien ist in Polen nicht einheitlich geregelt. Das im Folgenden beschriebene Verfahren wurde in der Praxis entwickelt und spiegelt die Anforderungen verschiedener gesetzlicher Vorschriften wider (polnisches Erbrecht, Sachenrecht, Steuerrecht usw.). Wenn eine verstorbene Person ein Testament gemacht hat, müssen Informationen darüber, wer und was vererbt wird (sogenannte testamentarische Erbschaft) in das Testament aufgenommen worden sein.
Wenn jedoch kein Testament existiert oder es ungültig ist, oder wenn die Begünstigten nicht Erben werden wollen oder können, wird der Kreis der Erben durch das Gesetz festgesetzt (sogenannte gesetzliche Erbschaft in Polen).

Schritt 1. Lokalisieren Sie die geerbten Vermögenswerte – führen Sie eine gründliche Immobiliensuche in Polen durch
Wenn Sie nicht sicher sind, ob der Erblasser Vermögenswerte in Polen hinterlassen hat, können Sie ein Inventar erstellen. Es wird ein Inventar erstellt, um das geerbte Vermögen der verstorbenen Person und dessen Wert zu ermitteln. Ein Inventar kann auf zwei Arten vorbereitet werden. Die erste erfolgt auf Anfrage des Gerichts, das eine Anordnung zur Erstellung eines Inventars erlässt. Darüber hinaus kann ein Antrag auf eine Bestandsaufnahme auch direkt bei einem Gerichtsvollzieher eingereicht werden.
Die zweite Möglichkeit, um festzustellen, ob der Erblasser eine Immobilie in Polen hinterlassen hat, besteht darin, sich bei der Zentralen Datenbank der Grund- und Hypothekenregister nach den Immobilien zu erkundigen, die dem Verstorbenen gehörten. Um eine Antwort vom Amt zu erhalten, müssen wir Dokumente vorlegen, die beweisen, dass Sie ein rechtliches Interesse daran haben, Informationen über den Nachlass des Verstorbenen zu erhalten.

Schritt 2. Prüfen Sie vorherige Erbschaftsverfahren und bleiben Sie informiert
Wenn festgestellt wird, dass der Erblasser eine Immobilie in Polen hinterlassen hat, lohnt es sich herauszufinden, ob andere Erben oder Gläubiger in Polen ein Verfahren zur Bestätigung der Nachlassrechte durchgeführt haben. Die Bestätigung einer Erbschaft kann auf zwei Arten erfolgen: entweder durch einen Gerichtsbeschluss, der den Erwerb einer Erbschaft bestätigt, oder durch eine notarielle Urkunde über einen Erbschein.
Manchmal kommt es vor, dass Familienmitglieder es vermeiden, mit dem erweiterten Familienkreis Kontakt aufzunehmen oder ihr Informationen über das Erbe oder die Erbfolge mitzuteilen.
Wichtig ist, dass die Erben in Polen nicht verpflichtet sind, ein Verfahren zur Bestätigung von Erbrechten durchzuführen. Die Bestätigung der Erbschaft kann auch noch viele Jahre nach dem Tod des Erblassers erfolgen. Es gibt jedoch einen schnellen und kostenlosen Weg, um festzustellen, ob das Erbe einer bestimmten Person bestätigt wurde. Wir können dies online im Erbschaftsregister nachprüfen, sofern uns Daten zur Identifizierung des Erblassers oder seine PESEL-Nummer vorliegen.
Das Erbschaftsregister besteht aus 2 Teilen:
- dem nationalen Teil PL, der Informationen über notarielle Erbscheine, die nach dem 1.3.2009 ausgestellt wurden, und gerichtliche Entscheidungen über den Erbschaftserwerb, die nach dem 8.9.2016 ausgestellt wurden, enthält.
- dem europäische Teil des EPS, der Informationen über Europäische Erbscheine enthält, die in Polen nach dem 8.9.2016 ausgestellt wurden.
Das Register enthält nicht den Text der Erbscheine, sondern nur Informationen darüber, wo (bei welchen Institutionen) diese Dokumente zu finden sind. Mit diesen Informationen sind wir jedoch nach einem Nachweis des rechtlichen Interesses in der Lage, auf das entsprechende Dokument zuzugreifen.
Sowohl Gerichte als auch Notare sind verpflichtet, Informationen über ausgestellte Bestätigungen des Erbschaftserwerbs oder Erbscheine unverzüglich in das System einzugeben. Das System wird also auf dem neuesten Stand gehalten.
Wenn der Erblasser vor den oben genannten Daten verstorben ist, können Sie sich an das Gericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers wenden und überprüfen, ob ein Erbschaftsverfahren anhängig war.
Wenn sich herausstellt, dass die Erbschaftserklärung nicht bestätigt wurde, dann sollten Sie in Erwägung ziehen, ein solches Verfahren einzuleiten.

Schritt 3. Entdecken Sie den Willen des Erblassers und überprüfen Sie seine letzten Wünsche
Um festzustellen, ob der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, können wir eine Suche im Notariellen Testamentsregister durchführen. In diesem Register finden wir sowohl handschriftliche als auch notariell beurkundete Testamente, sofern der Erblasser ein Notariat über die Eintragung eines Testaments informiert hat.
Die Daten aus dem Notariellen Testamentsregister können nur von einem Notar abgefragt werden. Selbst wenn ein Gericht diese Daten benötigt, bittet es einen Notar, die Unterlagen zu überprüfen. Um zu erfahren, ob der Verstorbene ein Testament errichtet hat, genügt es, mit der Sterbeurkunde zu einem Notar zu gehen.
In einer Situation, in der der Erblasser vor seinem Tod außerhalb von Polen wohnte und dort ein Testament. Ein Testament ist in Polen in der Regel gültig, wenn es dem Recht des Ortes entspricht, an dem der Erblasser die Verfügung getroffen hat, oder den Vorschriften des Landes, dessen Staatsangehörigkeit er zum Zeitpunkt des Testaments oder des Todes besaß. Daher ist ein Testament, das in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht errichtet wurde, in Polen gültig, wenn es die Bedingungen erfüllt, die in den Vorschriften eines anderen Landes vorgesehen sind.
Eine Erweiterung der Regeln kann auf Testamente angewendet werden, die Immobilien betreffen. Ein solches Testament kann auch in Übereinstimmung mit dem Recht des Ortes, an dem sich die Immobilie befindet, verfasst werden.

Schritt 4. Prüfen Sie, ob Sie in Polen ohne Genehmigung eine Immobilie erben können
Ausländer, die nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören und durch testamentarische Erbfolge Eigentümer einer Immobilie in Polen geworden sind, müssen sich in der Regel an den Minister für Inneres und Verwaltung Polens wenden. Mit dieser Entscheidung wird der Erwerb des auf polnischem Staatsgebiet erhaltenen Eigentums genehmigt.
Die Bestimmung des Kreises der gesetzlichen Erben richtet sich nach dem Heimatrecht des Erblassers. Diese Verpflichtung wird jedoch unter bestimmten Umständen aufgehoben. Sie umfasst unter anderem nicht den Erwerb einer unabhängigen Wohnung. Tätigkeiten, die von Ausländern, die sich über einen längeren Zeitraum in Polen aufhalten, auf der Grundlage einer Genehmigung ausgeübt werden. Oder die mit einem polnischen Staatsbürger verheiratet sind und sich seit 2 Jahren nach Erteilung der ordnungsgemäßen Aufenthaltsgenehmigung in Polen aufhalten.
Darüber hinaus sind die Bürger der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweizerischen Eidgenossenschaft von dieser Verpflichtung ausgenommen. In ihrem Fall ist eine Genehmigung nur für den Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erforderlich.
Wichtig ist, dass für den Erhalt einer Genehmigung eine Frist von 2 Jahren ab dem Tod des Erblassers gilt. Wenn ein Ausländer, der aufgrund eines Testaments geerbtes Eigentum erworben hat, nicht innerhalb von zwei Jahren auf der Grundlage eines eingereichten Antrags eine Genehmigung des Ministers erhält, kann er kein Eigentum in Polen erwerben. Zu diesem Zeitpunkt wird das Eigentum an der Immobilie oder das Erbnießbrauchsrecht von den Personen erworben, die von Gesetzes wegen zum Erben berufen wären.
Sie können auch eine Zusage zur Erteilung einer Genehmigung beantragen. Es berechtigt Sie nicht zum Erwerb einer Immobilie, aber wenn Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer des Versprechens eine Genehmigung beantragen und die in dem Versprechen festgelegten Bedingungen erfüllen. Der Minister für innere Angelegenheiten und Verwaltung ist verpflichtet, Ihnen eine Genehmigung auszustellen.
Ausnahmsweise wird der Minister die Erteilung einer Genehmigung verweigern, wenn sich die für den Ausgang des Falles relevanten Fakten geändert haben. Die Zusage wird für 1 Jahr erteilt und legt fest, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um eine Genehmigung zu erhalten.

Schritt 5. Zeit zum Handeln – das Verfahren zur Bestätigung des Erbschaftserwerbs einleiten
Nach dem polnischen Erbrecht erwirbt der Erbe die Erbschaft zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Mit dem Tod allein geht das Eigentum an der Immobilie jedoch nicht auf den Erben über. Der Erwerb einer polnischen Erbschaft erfordert einen Gerichtsbeschluss eines polnischen Erbschaftsgerichts. Das Gericht legt fest, wer erbberechtigt ist und wie hoch der jeweilige Anteil ist, insbesondere wenn es ein Testament gibt.
Um ein Verfahren einzuleiten, muss ein Antrag gestellt werden, zusammen mit Kopien der Personenstandsunterlagen des Erblassers und der Sterbeurkunde. Der Antrag wird bei dem Gericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers oder, falls dieser nicht bekannt ist, bei dem Gericht, in dem sich der Nachlass befindet, eingereicht. Kann keines von beiden bestimmt werden, ist das Gericht in Warschau zuständig.
Nach dem Verfahren bestimmt die Entscheidung des Gerichts die Erben. Erst wenn die Entscheidung rechtskräftig ist, werden die Erben formell Eigentümer der Immobilie. Gegen die Gerichtsentscheidung darf ein Rechtsbehelf eingelegt werden.
Seit dem 1. März 2009 können polnische Notare einen Erbschein auf der Grundlage eines Erbschaftsprotokolls ausstellen, vorausgesetzt, dass alle berechtigten Erben anwesend sind und es keine Konflikte gibt. Der Notar trägt die Bescheinigung in das elektronische Register ein, wodurch sie die gleiche Wirkung wie eine Gerichtsentscheidung hat.

Schritt 6. Bereiten Sie die Unterlagen vor und schätzen Sie die Kosten ab – planen Sie voraus
Um die Erbschaft abzuwickeln, benötigen Sie das originale Testament (falls vorhanden), die Sterbeurkunde des Erblassers und das Personenstandsregister, aus dem die Verwandtschaftsverhältnisse der Erben und der engsten Verwandten des Erblassers hervorgehen. Alle Personenstandsunterlagen müssen dem Gericht im Original vorgelegt werden. Sollten diese fehlen, können Sie bei jedem Standesamt Kopien der Personenstandsurkunde beantragen.
Das Verfahren zur Erbschaftserklärung wird in einem nichtstreitigen Verfahren geführt. Bei dieser Art von Verfahren gilt die Regel, dass jeder Beteiligte die mit seiner Teilnahme an dem Verfahren verbundenen Kosten trägt.
Wenn die Verfahrensbeteiligten jedoch unterschiedliche Interessen am Ausgang des Verfahrens haben oder ihre Interessen kollidieren, kann das Gericht die Kostenerstattungspflicht verhältnismäßig aufteilen oder sie einem der Beteiligten vollständig auferlegen.
Was den Fall der Bestätigung einer erworbenen Erbschaft betrifft, so sind die damit verbundenen Kosten wie folgt:
- Festgebühr für den Antrag auf Bestätigung der Annahme der Erbschaft (nach einer Person) – 100 PLN,
- Gebühr für den Eintrag in das Erbschaftsregister – 5 PLN.
Wenn seit dem Tod des Erblassers bis zum Tag der Anhörung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind, wird bei der Anhörung auch eine Erklärung zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft abgegeben. Für jede Person, die eine solche Erklärung abgibt, wird eine Gebühr von 100 PLN erhoben. Sie sollten auch bedenken, dass jeder Fall, abhängig von den Fakten und der Position der Parteien, auch zusätzliche Kosten verursachen kann, wie z. B. die Kosten für Sachverständigengutachten.
In einer Situation, in der es mehrere Erben gibt, hat das Nichterscheinen desjenigen, der das Gericht nicht erreichen kann, in der Praxis keine negativen Folgen. Wenn es jedoch nur einen Erben gibt, sollte man zu dem vom Gericht festgesetzten Anhörungstermin erscheinen. Es ist jedoch oft möglich, die Zusicherung des Erben schriftlich oder bei einer Fernanhörung per Videokonferenz zu erhalten.

Schritt 7. Nicht nur Vorteile, sondern auch Pflichten – alles über die polnischen Erbschaftssteuerverfahren
Die Annahme einer Erbschaft in Polen ist sowohl mit Vorteilen als auch mit Pflichten verbunden, darunter die Notwendigkeit, sich beim Finanzamt zu melden. Die Erbschaftssteuer gilt sowohl für die testamentarische als auch für die gesetzliche Erbfolge, einschließlich Pflichtteilen.
Enge Familienangehörige (Ehepartner, Nachkommen, Verwandte in aufsteigender Linie, Stiefkind, Geschwister, Stiefvater, Stiefmutter) in der „Steuerklasse null“ haben Anspruch auf vollständige Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer, wenn das geerbte Vermögen rechtzeitig gemeldet wird.
Wichtig ist, dass die Steuerbefreiung gilt, wenn der Erbe zum Zeitpunkt des Erwerbs polnischer Staatsbürger oder Bürger eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum – war oder einen Wohnsitz im Gebiet der Republik Polen oder im Gebiet eines solchen Staates hatte.
Wie hoch ist der steuerfreie Betrag?
Wenn der Gesamtwert der Erbschaft unter den steuerfreien Beträgen liegt, wird keine Steuer fällig. Der Erbschaftssteuerfreibetrag variiert je nach Erbschaftssteuerklasse:
- 36.120 PLN für die Steuerklasse 1 (Ehepartner, Verwandte in absteigender Linie: Kinder, Enkelkinder, Verwandte in aufsteigender Linie: Eltern, Großeltern, Stiefkind, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Geschwister, Stiefvater, Stiefmutter und Schwiegereltern),
- 27.090 PLN für die Steuerklasse 2 (Verwandte in absteigender Linie der Geschwister: Nichte, Neffe, Geschwister der Eltern: Onkel, Tanten, Verwandte in absteigender Linie und Ehegatten der Stiefkinder, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Ehegatten der Geschwister der Ehegatten, Ehegatten von anderen Verwandten in absteigender Linie),
- 18.060 PLN für die Steuerklasse 3 (andere Personen, z. B. Freunde, Fremde).
Wann entsteht die Steuerpflicht?
Für Personen in den Steuerklassen 1, 2 und 3 wird die polnische Erbschaftssteuer berechnet, indem der Wert der Erbschaft (nach Abzug des Freibetrags) mit bestimmten Erbschaftssteuersätzen multipliziert wird.
Im Falle einer Erbschaft von größerem Wert wird eine feste, vom Wert der Erbschaft unabhängige Gebühr erhoben. Je höher der Wert einer Erbschaft, desto höher der Prozentsatz, aber gleichzeitig gilt: Je enger die Beziehung, desto niedriger der Erbschaftssteuersatz.
Im Falle einer Erbschaft zwischen unmittelbaren Familienmitgliedern ist die Anwendung der Steuerbefreiung an die Einreichung des Formulars SD-Z2 beim Finanzamt innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Erbschaft gebunden. In anderen Fällen haben die Erben einen Monat nach Entstehen der Steuerpflicht Zeit, das Formular SD-Z3 zum Zweck der Steuerberechnung einzureichen. Nach Erhalt des Bescheids muss die Steuer spätestens nach 14 Tagen bezahlt werden.
Es ist zu beachten, dass eine Steuerpflicht von dem Moment an entsteht, in dem die Gerichtsfeststellung über die Annahme der Erbschaft rechtskräftig wird. Ein notarieller Erbschein von einem Notar registriert, was in der Regel innerhalb von 1-6 Monaten geschieht.
Wenn Sie die Erbschaftssteuer nicht rechtzeitig zahlen, wird das Finanzamt darauf aufmerksam. Ein Erbe kann damit rechnen, dass er nach der Prüfung des Falles aufgefordert wird, die gesamte fällige Steuer samt Verzugszinsen zu zahlen.
Es ist wichtig zu wissen, dass ein Erbe, der zwar zum Kreis der Steuerklasse null gehört, es aber versäumt hat, das entsprechende Formular innerhalb von 6 innerhalb beim Finanzamt einzureichen, wie eine Person aus dem Kreis der Steuerklasse eins behandelt wird, d. h. er verliert die Steuerbefreiung.

Schritt 8. Aktualisieren Sie das Grundbuch – sichern Sie Ihr Eigentum
Der letzte Teil des Verfahrens, den die Erben durchlaufen müssen, ist die Vornahme der entsprechenden Eintragungen im Grundbuch von Polen. Sie müssen beim Gericht beantragen, dass sie als neue Eigentümer der Immobilie in das Grundbuch eingetragen werden.
Dem Antrag muss eine Bestätigung der Anordnung der Erbschaftsannahme beigefügt werden. Für den Antrag wird eine Pauschalzahlung von 150 PLN erhoben. Wenn für die vererbte Immobilie kein Grundbucheintrag erfolgte, muss ein Antrag auf Grundbucheintrag gestellt werden. Die Kosten für den Grundbucheintrag betragen 100 PLN.

Schritt 9. Wie verkaufe ich meine Immobilie?
Vorbereitungen für den Verkauf der geerbten Immobilie
In einer Situation, in der ein Erbe eine Immobilie durch Erbschaft erworben hat, wird es nicht immer rentabel sein, sie für sich selbst zu behalten, zum Beispiel wegen der Notwendigkeit großer Ausgaben für eine allgemeine Renovierung. Manchmal wird es sich als günstigere Option erweisen, die Immobilie zu verkaufen. Die Vorbereitung des Verkaufsprozesses umfasst die folgenden Schritte:
- die Einholung einer Schenkungs- und Erbschaftssteuerbescheinigung beim Finanzamt,
- das Sammeln der relevanten Unterlagen hinsichtlich der Immobilie,
- die Schätzung des Marktwerts der Wohnung, z. B. durch einen Immobilienmakler oder Immobiliensachverständigen,
- die Festlegung der Bedingungen für den Verkauf der Immobilie und der Abschluss eines Kaufvertrags in Form einer notariellen Urkunde,
- die Zahlung der Immobilienumsatzsteuer (falls vorhanden) und die Einreichung einer Steuererklärung.
Erbschaftsangelegenheiten, wenn es mehrere Erben einer Immobilie gibt
Wichtig ist, dass, wenn es mehrere Erben gibt, alle dem Verkauf zustimmen müssen. In dieser Situation sind zwei Szenarien möglich: die Erben können die Immobilie als Miteigentümer verkaufen, indem sie das erhaltene Geld im Verhältnis zu ihren Anteilen am Erbe aufteilen, oder einer von ihnen kann die Anteile der anderen aufkaufen, indem er vor dem Verkauf zum alleinigen Eigentümer wird.
Um eine Immobilie oder ein genossenschaftliches Eigentumsrecht an einer Immobilie zu verkaufen, ist die Form einer notariellen Urkunde erforderlich. Sie müssen zunächst eine Bescheinigung des Leiters des Finanzamtes einholen. Dies wird zeigen, dass die Erbschaftssteuer nicht angefallen ist, bereits bezahlt wurde oder verjährt ist.
Außerdem, wenn Sie ein genossenschaftliches Eigentumsrecht an einer Wohneinheit verkaufen möchten, die über ein etabliertes Grundbuch und Hypothekenregister verfügt. Zunächst ist es notwendig, die Erben in Abteilung II des Grundbuchs und des Hypothekenregisters einzutragen.
Der gesamte Prozess des Verkaufs einer von einem Erblasser erhaltenen Immobilie ähnelt also dem Prozess des Verkaufs einer selbst gekauften Wohnung. Alle diese Handlungen können von einem Anwalt nach Erteilung einer entsprechenden Vollmacht ausgeführt werden.
Verkauf von Immobilien und Grundsteuer. Wie viel werden Sie zahlen müssen?
Nach polnischem Steuerrecht sind Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien steuerpflichtig, wenn der Verkauf vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Erwerb stattgefunden hat, erfolgt. Das zu versteuernde Einkommen aus dem Verkauf einer Immobilie durch einen Erben, wenn nicht mehr als fünf Jahre seit dem Erwerb durch den früheren Eigentümer vergangen sind, beträgt bis zu 19 %.
Viele Steuerzahler wissen immer noch nichts von der Änderung des polnischen Steuersystems, die 2019 zugunsten der Erben erfolgte. Denn der Zeitraum von 5 Jahren, nach dem keine Einkommensteuer auf den Verkauf gezahlt wird, wird bereits ab dem Erwerb oder der Errichtung der Immobilie durch den Verstorbenen berechnet. Es geht nicht um den Erwerb des Erbes seitens des Erben.

Schritt 10. Was ist zu tun, wenn ein Teil der Miteigentümerschaft besteht? Teilen Sie den Nachlass effektiv auf
Wenn Sie einen Eigentumsanteil an einer Immobilie zusammen mit anderen Personen geerbt haben und dessen Wert zurückerhalten oder die gesamte Immobilie in Ihr alleiniges Eigentum übernehmen möchten, kann es notwendig sein, eine Aufteilung des Nachlasses durchzuführen. Dies kann jederzeit nach der Bestätigung der Erbschaft geschehen, aber es ist erwähnenswert, dass es die Verwaltung des in der Erbschaft enthaltenen Vermögens erheblich erleichtert. Von dem Moment an, in dem die Aufteilung des Nachlasses durchgeführt wird, ist klar, wem wie viel zusteht und welches Vermögen jeder Person zukommt.
Die Aufteilung des Nachlasses kann auf 2 Arten erfolgen. Entweder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zur Aufteilung des Nachlasses oder auf gütlichere Weise. In Form einer Vereinbarung über die Aufteilung des Nachlasses, die von einem Notar erstellt und von allen Erben, die gemeinsam Eigentümer der Immobilie sind, unterzeichnet wird.
Im Rahmen der Aufteilung des Nachlasses können Sie Ihren Anteil an die anderen Erben gegen eine angemessene Rückzahlung übertragen. Sie können auch ihre Anteile an der Immobilie übernehmen, indem Sie ihnen eine Rückzahlung in Höhe des Wertes ihrer Anteile an der Immobilie leisten.
Bei einem Gerichtsverfahren zur Aufteilung des Nachlasses müssen Sie die folgenden Kosten tragen:
- eine feste Gebühr für den Antrag auf Teilung des Erbes – 500 PLN, und wenn der Antrag auf Teilung einvernehmlich ist – 300 PLN;
- wenn die Aufteilung des Nachlasses die Aufhebung des Miteigentums beinhaltet, beträgt die feste Gebühr 1.000 bzw. 600 PLN.
Sie sollten auch bedenken, dass jeder Fall, abhängig von den Fakten und der Position der Parteien, auch zusätzliche Kosten verursachen kann, wie z. B. die Kosten für Sachverständigengutachten.
Die Kosten für die Aufteilung eines Nachlasses in Form eines notariellen Vertrages hängen von vielen Faktoren ab und werden individuell mit dem Notar festgelegt.
Sparen Sie Zeit und Geld, indem Sie sich von einem Anwalt beraten lassen
Eine gute Vorbereitung auf den Prozess des Immobilienerwerbs in Polen spart Ihnen Zeit und Geld und schützt Sie vor allen Schwierigkeiten, die im Laufe eines solchen Verfahrens auftreten können. In jeder Phase der Erbschaft einer Immobilie in Polen können Sie die Hilfe und professionelle Beratung einer Anwaltskanzlei in Anspruch nehmen und eine Reise nach Polen vermeiden.